{"id":1255,"date":"2022-11-07T11:48:00","date_gmt":"2022-11-07T11:48:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kenexos.com\/?p=1255"},"modified":"2026-04-22T06:17:16","modified_gmt":"2026-04-22T06:17:16","slug":"ensikumav-und-ensimimav-alles-was-sie-ueber-die-anstehenden-energiesparverordnungen-wissen-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kenexos.com\/de\/blog\/gebaeudemanagement\/ensikumav-und-ensimimav-alles-was-sie-ueber-die-anstehenden-energiesparverordnungen-wissen-muessen\/","title":{"rendered":"EnSikuMaV und EnSimiMaV \u2014 Alles was Sie \u00fcber die anstehenden Energiesparverordnungen wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"1255\" class=\"elementor elementor-1255\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-21a621d5 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"21a621d5\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2e60cb12 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2e60cb12\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<p>F\u00fcr VermieterInnen und VerwalterInnen wurden ab dem 1. September 2022 und 1. Oktober 2022 jeweils neue Energiesparverordnungen aktiv, die einige wichtige Pflichten mit sich bringen. Was jetzt zu tun ist und wie Sie als VermieterIn oder VerwalterIn diesen neuen Regelungen korrekt nachkommen, lesen Sie in diesem Beitrag.<\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-1256\" src=\"https:\/\/kenexos.com\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/EnSikuMaV-und-EnSimiMaV.jpg\" alt=\"\" \/><\/figure>\n\n<p>Das Bundeskabinett verabschiedete in den vergangenen Wochen zwei neue Verordnungen mit der abenteuerlichen Abk\u00fcrzung \u201cEnSikuMaV\u201d und \u201cEnSimiMaV\u201d, die jeweils f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur Energieversorgungssicherheit stehen und sich f\u00fcr kurzfristige sowie mittelfristige L\u00f6sungen einsetzen.<\/p>\n\n<p>Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsma\u00dfnahmenverordnung trat mit dem 1. September 2022 in Kraft und bleibt bis einschlie\u00dflich 28. Februar 2023 aktiv. Das Ziel dieser neuen Regelung ist es, Ma\u00dfnahmen zur Energieeinsparung f\u00fcr die gesamte Heizperiode festzulegen, nat\u00fcrlich aufgrund der immer noch hohen Gaspreise und der noch anhaltenden Energieknappheit. Zu den Ma\u00dfnahmen geh\u00f6ren auch einige Pflichten:<\/p>\n\n<ul>\n<li>MieterInnen sind nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Wohnung auf eine Mindesttemperatur zu heizen<\/li>\n\n<li>VermieterInnen hingegen werden verpflichtet, ihre MieterInnen \u00fcber den Energieverbrauch, die Energiekosten und die Einsparpotenziale zu informieren<\/li>\n\n<li>Private Pools d\u00fcrfen ab sofort nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz beheizt werden<\/li>\n<\/ul>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Konkrete Ma\u00dfnahmen zur Energieeinsparung \u2014 Kurzfristig oder mittelfristig?<\/h2>\n\n<p>Selbst wenn der Mietvertrag eine Klausel beinhaltet, die ein Heizen auf eine Mindesttemperatur vorsieht, m\u00fcssen MieterInnen dieser Forderung im Zeitraum vom 1. September und dem 28. Februar 2023 nicht nachkommen. Es bleibt den MieterInnen frei, gar nicht oder signifikant weniger zu heizen. Wichtig dabei zu beachten ist jedoch, trotzdem so zu heizen, dass keine Sch\u00e4den an der Immobilie entstehen. Gas- und W\u00e4rmelieferanten m\u00fcssen MieterInnen au\u00dferdem umfassend Informationen \u00fcber den Energieverbrauch, die Kosten und die Einsparpotenziale zukommen lassen \u2013 dies beinhaltet aktuelle Entwicklungen, aber auch k\u00fcnftige Preissteigerungen. VermieterInnen oder VerwalterInnen stehen hier ebenso in der Pflicht, diese Informationen an die MieterInnen weiterzuleiten. Auf gro\u00dfe Wohngeb\u00e4ude mit mindestens zehn Wohneinheiten kommt eine Erweiterung dieser Regelung zu: MieterInnen in solch gro\u00dfen Wohngeb\u00e4uden haben einen Anspruch auf die genannten Informationen, jedoch ma\u00dfgeschneidert auf ihre spezifische Wohnsituation.<\/p>\n\n<p>Die EnSimiMaV richtet sich an mittelfristigen Ma\u00dfnahmen aus und hat daher einen deutlich l\u00e4ngeren Wirkungszeitraum als die EnSikuMaV \u2014 n\u00e4mlich zwei Jahre. Sie trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und ist bis einschlie\u00dflich 30. September 2024 g\u00fcltig.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der Heizungscheck: Regelm\u00e4\u00dfig notwendig<\/h2>\n\n<p>Der Heizungscheck liegt bei dieser Regelung im Fokus, der von VermieterInnen in diesem Zeitraum zwingend durchgef\u00fchrt werden muss. Die Heizung soll damit auf ihre Energieeffizienz gepr\u00fcft bzw. dahingehend optimiert werden \u2013 z.B. wenn D\u00e4mmungen an Rohrleitungen notwendig sind. Werden bei der Pr\u00fcfung M\u00e4ngel sichtbar, m\u00fcssen diese umgehend behoben werden. VermieterInnen und VerwalterInnen m\u00fcssen mit der Verordnung au\u00dferdem verpflichtend einen hydraulischen Abgleich durchf\u00fchren, und zwar im Zeitraum von der Vermietung oder einem beauftragten Unternehmen bis zum 30. September 2024 \u2013 sofern es sich um ein Wohngeb\u00e4ude mit mindestens zehn Wohneinheiten handelt. Wohngeb\u00e4ude ab sechs Wohneinheiten k\u00f6nnen den hydraulischen Abgleich bis zum 15. September 2024 durchf\u00fchren.<\/p>\n\n<p>Weitere, regelm\u00e4\u00dfig notwendige Ma\u00dfnahmen sind:<\/p>\n\n<ul>\n<li>Die Absenkung der Vorlauftemperatur bzw. die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen<\/li>\n\n<li>Die Aktivierung der Nachtabsenkung und Nachtabschaltung sowie andere Abschaltungen (z.B. Urlaubszeiten etc.)<\/li>\n\n<li>Die Optimierung des Zirkulationsbetriebs<\/li>\n\n<li>Die Absenkung der Warmwassertemperatur und der Heizgrenztemperatur zum Verringern der Heizperiode<\/li>\n\n<li>Das umfangreiche Informieren der Geb\u00e4udeeigent\u00fcmerInnen oder NutzerInnen \u00fcber weitergehende Energiesparma\u00dfnahmen<\/li>\n<\/ul>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weitere Neuerungen f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n\n<p>Abgesehen von den bereits erw\u00e4hnten Punkten, die insbesondere f\u00fcr Vermieter und Vermieterinnen von Privatimmobilien von Bedeutung sind, beinhalten die Verordnungen auch weitere erg\u00e4nzende Ma\u00dfnahmen f\u00fcr \u00f6ffentliche Institutionen und Unternehmen.<\/p>\n\n<p><strong>Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n\n<p>Folgende Punkte fordert die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n\n<ul>\n<li>R\u00e4ume in \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden, in denen man sich nicht regelm\u00e4\u00dfig aufh\u00e4lt, sollen in der Regel nicht mehr beheizt werden.<\/li>\n\n<li>Die Lufttemperaturh\u00f6chstgrenze in \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden darf 19 Grad in B\u00fcros vor\u00fcbergehend nicht \u00fcberschreiten.<\/li>\n\n<li>In \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden sind dezentrale Trinkwassererw\u00e4rmungsanlagen auszuschalten, wenn der Betrieb \u00fcberwiegend zum H\u00e4ndewaschen vorgesehen ist.<\/li>\n\n<li>Die Beleuchtung von Geb\u00e4uden oder Baudenkm\u00e4lern von au\u00dfen ist untersagt. Ausnahmen bilden allerdings die Sicherheits- und Notbeleuchtung.<\/li>\n\n<li>In beheizten Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladent\u00fcren und Eingangssystemen untersagt, wenn dabei Heizw\u00e4rme verloren geht.<\/li>\n\n<li>Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.<\/li>\n\n<li>F\u00fcr Arbeitsr\u00e4ume in Arbeitsst\u00e4tten gelten die festgelegten H\u00f6chstwerte f\u00fcr die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.<\/li>\n<\/ul>\n\n<p>Die Ma\u00dfnahmen zum verminderten Heizen, reduzierter Raumtemperatur sowie zum Abschalten der Trinkwassererw\u00e4rmungsanlage gelten allerdings nicht f\u00fcr medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesst\u00e4tten.<\/p>\n\n<p><strong>Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n\n<p>Die Verordnung zur Gew\u00e4hrleistung der Energieversorgung legt zudem folgenden Punkt fest: Ab dem 1. Oktober sind Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Energieverbrauch von \u00fcber 10 Gigawattstunden pro Jahr aufweisen, verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzma\u00dfnahmen umzusetzen. Diese Regelung trifft auf Unternehmen zu, die bereits in \u00dcbereinstimmung mit den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes ihre Verbrauchsanalysen sowie das Potenzial zur Einsparung durchgef\u00fchrt haben.<\/p>\n\n<p>Vor allem die Transparenz der Energieverbrauchsdaten und deren Einsparpotenziale, die VermieterInnen und VerwalterInnen an die MieterInnen herantragen m\u00fcssen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Verbrauchsdaten zu erfassen und diese zu kommunizieren erfordert solide Digitalisierungsstrategien und ein gro\u00dfes Ma\u00df an Flexibilit\u00e4t.<\/p>\n\n<p>KENEXOS\u00ae macht den einfachen Einstieg in das digitale Energiemanagement m\u00f6glich und gibt Ihnen alle Werkzeuge an die Hand, die Sie f\u00fcr die Prozessoptimierung im Bereich Bau und Geb\u00e4udetechnik, Industrie und im \u00f6ffentlichen Sektor ben\u00f6tigen. Testen Sie jetzt 14 Tage lang kostenlos die zentralisierte, ger\u00e4teunabh\u00e4ngige Software-L\u00f6sung f\u00fcr die Dokumentation, Auftragserfassung und -vergabe, Prozessplanung und -optimierung sowie die komplette Kommunikation im Team. 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KENEXOS\u00ae bietet eine moderne Web-Technologie f\u00fcr den Zugriff \u00fcber verschiedenste Endger\u00e4te und erm\u00f6glicht eine Integration mit vorhandenen Systemen via API-Schnittstelle. Zu den Standardmodulen geh\u00f6ren beispielsweise eine Baustellendokumentation, Aufgaben- und Ticketerfassung, Anlagenverwaltung und -wartung und viele mehr. Die Applikationsplattform steht sowohl f\u00fcr eine Inhouse-Installation (On-Premise) oder als Cloud-L\u00f6sung (SaaS) zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n<p>Die Ideen und die technische Basis f\u00fcr die Kreutzpointner Business Software GmbH wurden im Rahmen des unternehmensweiten \u201eResearch &amp; Development\u201c-Prozesses in den letzten Jahren erfolgreich entwickelt. Erg\u00e4nzend zum Gesch\u00e4ftsbereich IT-Systeme rundet die neue Digitaleinheit das gro\u00dfe Portfolio von Kreutzpointner ideal ab.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr VermieterInnen und VerwalterInnen wurden ab dem 1. September 2022 und 1. Oktober 2022 jeweils neue Energiesparverordnungen aktiv, die einige wichtige Pflichten mit sich bringen. Was jetzt zu tun ist und wie Sie als VermieterIn oder VerwalterIn diesen neuen Regelungen korrekt nachkommen, lesen Sie in diesem Beitrag. 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